Wenn pflegende Angehörige verhindert sind (z.B. durch Urlaub, Krankheit, Termine…) haben sie einen Anspruch auf Verhinderungspflege.
Bei Inanspruchnahme einer professionellen Pflege stehen hierfür im Jahr bis zu 1.612,00 Euro (maximal 6 Wochen) zur Verfügung.
Zusätzlich können max. 806 € aus dem Budget der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, sofern dieses noch nicht verbraucht wurde.
Informationen über die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets der Kurzzeitpflege erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Um Verhinderungspflege erstmals beantragen zu können, muss die Pflegebedürftigkeit bereits seit 6 Monaten vorliegen.
Auch vollstationäre Verhinderungspflege ist möglich. Viele Heime bieten dies an.