MediServ Hauskrankenpflege

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Um die Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags können Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. 

Für Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, steht ein einheitlicher Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, kann also nicht als Geldbetrag ausgezahlt werden. Er kann für Leistungen ambulanter Pflegedienste verwendet werden aber auch zur (Ko-)Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege oder einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege. 

Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.