MediServ Hauskrankenpflege

Pflegestärkungsgesetz

Mit den Pflegestärkungsgesetzen (PSGI – III) unterstützt die Bundesregierung Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte in ihrem Alltag und verbessert schrittweise deren Situationen.

Das Pflegestärkungsgesetz regelt: 

  • die Anerkennung für das Vorliegen einer „Pflegebedürftigkeit“.

Das Pflegestärkungsgesetz stärkt:

  • die Pflege für Pflegebedürftige
  • die Arbeit der Pflege- und Betreuungskräfte
  • die Arbeit der pflegenden Angehörigen

Das Pflegestärkungsgesetz entbürokratisiert:

  • die Pflegedokumentation durch eine neue strukturierte Informationssammlung (SIS), ohne fachliche Qualitätsstandards zu vernachlässigen oder haftungsrechtliche Risiken aufzuwerfen.

BMG_Pflegestaerkungsgesetze_April2017-klein