MediServ Hauskrankenpflege

Pflegegrad

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb auf Hilfe anderer angewiesen sind.

Um den Grad der Selbständigkeit unter der Beachtung der Ressourcen und Fähigkeiten der pflegebedürftigen Menschen einschätzen zu können, werden folgende Lebensbereiche betrachtet und gewichtet:

• Mobilität

• kognitive und kommunikative Fähigkeiten ( z.B. zeitliche und örtliche Orientierung…)

• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

• Selbstversorgung

• Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

• Gestaltung des Alltagslebens (Tagesablauf) und soziale Kontakte

Die Gesamtbewertung dieser Punkte findet dann prozentual bei der Einstufung in die 5 Pflegegrade Berücksichtigung.