Mit den Pflegestärkungsgesetzen (PSGI – III) unterstützt die Bundesregierung Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte in ihrem Alltag.
und verbessert schrittweise deren Situationen.
Das Pflegestärkungsgesetz regelt:
- die Anerkennung für das Vorliegen einer „Pflegebedürftigkeit“.
Das Pflegestärkungsgesetz stärkt:
- die Pflege für Pflegebedürftige
- die Arbeit der Pflege- und Betreuungskräfte
- die Arbeit der pflegenden Angehörigen
Das Pflegestärkungsgesetz entbürokratisiert:
- die Pflegedokumentation durch eine neue strukturierte Informationssammlung (SIS), ohne fachliche Qualitätsstandards zu vernachlässigen oder haftungsrechtliche Risiken aufzuwerfen.